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Steuerkanzlei Greving & Greving
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Die Greving & Greving Steuerberatung ist 2011 im Zuge der Generationennachfolge aus der Steuerpraxis Nebert am Standort Usedom hervorgegangen. Seit 1990 ist die Kanzlei in der Region Usedom ansässig. 2015 wurden Mitarbeiter und Mandanten in Husum, Schleswig-Holstein integriert, so das der regionale Schwerpunkt im Nordosten Deutschlands liegt. Mittelständische Unternehmer, Freiberufler oder Existenzgründer bilden unseren Mandatsschwerpunkt.

Mit 2 Steuerberatern und über 20 Mitarbeitern betreuen wir ein ausgewähltes Spektrum an kleinen und mittelständischen Mandaten. Die Größe unsere Kanzlei erlaubt es uns einerseits, eine professionelle und effiziente Organisationsstruktur vorzuhalten und gibt uns andererseits die Möglichkeit, eine persönliche und individuelle Betreuung zu gewährleisten. 

In den letzten Jahren hat sich die Tätigkeit unserer Steuerberatung durch die sich rasant entwickelnden Digitalisierung grundlegend gewandelt und bietet uns in einem immer schneller werdenden Takt neue Möglichkeiten. Heute ist es eine unsere wichtigsten Aufgaben, unseren Mandaten eine Orientierungshilfe bei der Digitalisierung von Prozessen, wie der Lohn- oder Finanzbuchhaltung zu geben. 

Wir leben Digitale Kanzlei

In den letzten Jahren haben wir kontinuierlich eine Expertise bei der Begleitung von Unternehmen währen der Implementierung von digitalen Prozessen aufgebaut. Mit der Zeit ist dieser Teil unserer Arbeit aus einer interessanten Nischentätigkeit, die eher aus eigener Neugier an der Thematik entstanden ist, zu einer unserer Haupttätigkeiten geworden.

Mittlerweile basiert der Großteil der Buchführungen, die wir betreuen, auf digitalen Prozessen.

Durch den konsequenten Einsatz digitaler Prozesse  haben wir die Zeit gefunden, die wir benötigen, um Ihr Unternehmen zu verstehen und Sie individuell zu beraten.

Welchen Vorteil bietet unsere digitale Kanzlei?

Wir machen Schluss mit Papier wie Pendelordnern und Lohnabrechnungen. Folgende Punkte zeichnen unsere digitale Kanzlei aus:

  • Eine durchgängige digitale Zusammenarbeit zwischen Kanzlei, Unternehmen und Dritten reduziert administrative Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen.
  • Der „Pendelordner“ mit der monatlichen Übergabe von Buchungsbelegen entfällt. Belege werden zeitnah übermittelt und verlassen Ihr Haus nicht. Die Buchhaltung kann in kürzeren periodischen Zyklen bearbeitet werden.
  • Das 10 jährige Papierarchiv kann durch rechtssichere digitale Lösungen ersetzt werden.
  • Lohnabrechungen werden den Arbeitnehmer direkt über Handy und Internet bereitgestellt.
  • Digitale Prozesse im Lohn ermöglichen die elektronische Erfassung und Verwaltung Ihrer Lohndaten sowie Datenübermittlungen an alle relevanten Institutionen. Das Führen einer volldigitalen Personalakte ist möglich.
  • Manuelle Fehler werden reduziert und Daten stehen schneller und in besserer Qualität zur Verfügung.
  • Wir sind selbst digitalisiert und können Sie bei der Umstellung auf digitale Prozesse unterstützen.
  • Anfragen von Finanzämtern, Banken etc. können wir schnell bearbeitet, da wir auf Ihre Daten jederzeit und direkt zugreifen.
  • Mit der Nutzung von digitalen Lösungen entfällt die Papierrechnung, das Versenden und das Einscannen. Rechnungen werden digital, direkt und ohne manuelle Brüche in die Finanzbuchhaltung eingelesen.
  • Konsequente Nutzung von Schnittstellen aus Fremdsystemen bzw. Vorerfassungssystemen.
  • Sie haben entscheidungsrelevante Informationen zur Steuerung Ihres Unternehmens immer selbst im Zugriff.

Digitale Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei – Wie?

Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort!

In jedem Unternehmen kommen andere Prozesse und Programme zum Einsatz und die „Digitalisierung“ hat in vielen Bereichen, oft unbemerkt, schon Einzug gehalten. Dadurch ist die Ausgangslage für jedes Mandat das wir betreuen unterschiedlich zu bewerten.

In den meisten Fällen werden Softwarelösungen eingesetzt, die einen gewissen Standardisierungsgrad aufweisen. Große Anbieter von Personalsoftware oder Kassenlösungen bieten branchenübergreifende Standardlösungen. In der Regel sind eher branchenspezifische Verwaltungslösungen in Betrieben implementiert und nur in relativ seltenen Fällen sind unternehmensspezifische Programmlösungen im Einsatz. Wir analysieren die Möglichkeiten die in diesen gegebenen Unternehmenssettings vorhandene Schnittstellen zu nutzen. 

Alternativ unterstützen wir Sie bei den notwendigen Schritten zur Digitalisierung Ihrer Verwaltungsprozesse von der Prozessanalyse, über die Bedarfsplanung und Auswahlentscheidung bis zur Implementation von Programmen und Schnittstellen.

Gibt es einen Standard für die digitale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Kanzlei?

Ja und Nein!

Nein in Bezug auf Schnittstellen die wir nutzen, wenn entsprechende Programme im Unternehmen vorhanden sind, die wir nutzen können, ohne dass wir an den Abläufen im Unternehmen etwas ändern müssen.

Ja im Bezug auf Prozesse die wir neu vom Analogen ins Digitale überführen. Wir nutzen hier die Softwarelösungen der Datev eG. Diese sind vor allem:

  • DATEV Unternehmen Online
  • DATEV Arbeitnehmer Online
  • DATEV MeineSteuern
  • DATEV Auftragswesen Online
  • DATEV Freizeichnung Online
  • DATEV Kassenarchiv Online

Angst vor Digitalisierung?

Eine gesunde Skepsis ist auf jeden Fall angebracht. Digitalisierung ist kein Wundermittel und nicht in jedem Fall ist der Einsatz von digitalen Lösungen zum Ersatz von analogen Prozessen angebracht. Teilweise sind digitale Prozesse zwar möglich, die Lösungen auf dem Markt entsprechen aber nicht den Anforderungen der Finanzverwaltung. Zudem sind die Umstellungen etablierter Prozesse in der Regel mit Aufwand verbunden, den man im vollen Unternehmensalltag scheut.

Angst vor der Digitalisierung sollten Sie aber nicht haben. Falls doch, sprechen Sie mit uns!

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