Gebühren

Unsere Gebühren sind transparent. Wir rechnen nach der Steuerberaterungsvergütungsverordnung ab und haben feste Gebührensätze für Lohnabrechnungen.

Was regelt die Steuerberatungsvergütungsordnung (StBVV)?

Die StBVV ist ein umfangreiches Regelwerk, das mit dem Ziel erstellt wurde, sämtliche mögliche Gebühren des Steuerberaters oder eine Steuerkanzlei allumfassend zu regeln. So enthält die StBVV Regelungen zur Abrechnung von:

  • Beratungsleistungen für Unternehmer und Privatleute
  • Steuererklärungen
  • Finanzbuchführung und Lohnbuchführung
  • Erstellung von Jahresabschluss und Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Vertretung des Mandanten bei Betriebsprüfungen und vor dem Finanzgericht

Wie berechnet man mit der StBVV die Kosten?

Die Steuerberaterleistungen sind in der StBVV in Tabellen niedergelegt. Dort finden sich zu jeder Leistung die entsprechenden Kosten. Die Kosten steigen mit dem Gegenstandswert an. Der Gegenstandswert entspricht in der Regel dem Umsatz, dem Gewinn oder den Kosten des Unternehmens.

Werden alle Gebühren entsprechend eines Gegenstandswertes berechnet?

Nein, die StBVV sieht auch Zeitgebühren vor, also Stundensätze. Zeitgebühren berechnen wir zum Beispiel für die Einrichtung der Buchführung, für die Begleitung bei Betriebsprüfungen und das Prüfen von Steuerbescheiden.

Im Übrigen gilt:

Auf Wunsch wird gehext – kleine und große Wunder kosten Aufpreis!

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Wir sind für Sie erreichbar unter 03 83 77 / 473 – 0

E-Mail: info@steuerberater-usedom.de